Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer 

Kanzlei für Ihre Verfassungsbeschwerde und Menschenrechtsbeschwerde 

Rechtsanwalt Stefan von Raumer ist ein national und international gefragter Experte in den Bereichen Verfassungsrecht und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

 

Mit seiner 2001 in Berlin gegründeten Rechtsanwaltskanzlei von Raumer führt er für seine deutsche und internationale Mandantschaft Verfassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) und Individualbeschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR).

 

Nach Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges vertritt Rechtsanwalt von Raumer im daran anschließenden Beschwerdeverfahren beim BVerfG und beim EGMR Unternehmen, Einzelpersonen und Organisationen sowie Interessenverbände. Er berät aber auch renommierte Kanzleien in Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerdeverfahren oder führt die von diesen Kanzleien bisher im Instanzenweg betreuten Verfahren beim BVerfG und beim EGMR eigenständig fort. 

 

Entsprechend dem weiten Schutzspektrum der deutschen Verfassung und der EMRK betreffen die Beschwerden der Kanzlei ein weites Feld unterschiedlicher Rechtsbereiche. Gegenstand der Beschwerdeverfahren der Kanzlei sind etwa medien- und urheberrechtliche Verfahren, Wirtschafts- und sonstige Strafsachen, auf das Eigentumsrecht sowie andere materielle oder verfahrensrechtliche Garantien der EMRK gestützte Zivil- und Verwaltungsprozesse sowie familienrechtliche Verfahren und umweltrechtliche Streitigkeiten, aber auch Streitigkeiten über Persönlichkeits- und Freiheitsrechte. 

 

Im Jahr 2021 hat der EGMR trotz seiner äußerst restriktiven Annahmepraxis insgesamt fünf Beschwerden der Rechtsanwaltskanzlei von Raumer angenommen und den beklagten Regierungen zugestellt, darunter zwei gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das ist eine der höchsten Annahmequoten unter deutschen Kanzleien für EGMR-Beschwerden. 

 

Neben diesen rechtsgebietübergreifenden Beschwerdeverfahren werden noch einige wenige ausgewählte Mandate aus dem früheren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt von Raumer, dem auslaufenden Recht der offenen Vermögensfragen bei den Fachgerichten sowie beim BVerfG und beim EGMR betreut.

 

Stefan von Raumer bildet im Auftrag verschiedener nationaler und internationaler Organisationen Rechtsanwälte aus Deutschland und den übrigen Vertragsstaaten des Europarates in der Kunst aus, erfolgversprechende Beschwerden beim EGMR einzureichen. Der deutschen Anwaltschaft, aber auch den deutschen Gerichten und Universitäten gibt er als Mitherausgeber und einer der Autoren des im NOMOS-Verlag erschienenen Handkommentars „EMRK-Europäische Menschenrechtskonvention“ ein wertvolles Nachschlagewerk zur wichtigsten aktuellen Rechtsprechung des EGMR an die Hand.

 

Rechtsanwalt von Raumer ist in Deutschland, Europa und der Welt für mehrere Anwaltsorganisationen in vielfachen verantwortlichen Positionen tätig und setzt sich dort rechtspolitisch für die Verbesserung der Rechtstaatlichkeit und der Menschenrechtlage und die weiteren berufspolitischen Belange der deutschen und internationalen Rechtsanwaltschaft ein. Unter anderem ist er für Europa und Internationales zuständiger Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins e.V. (DAV) sowie Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses und Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses dieser deutschen Anwaltsorganisation mit über 60.000 Mitgliedern.

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